Baumfällung

Wir fällen Ihren Baum

Baumfällungen werden erforderlich, wenn kranke Bäume entfernt werden müssen oder Gefahr im Verzug ist. Oft ist auch die Stand- und Bruchsicherheit ein wichtiges Kriterium.

Aber auch neue Bauvorhaben oder unzumutbare Beschattungen können Grundlage für die Baumfällung sein.

Das Fällen von Bäumen ist ein durchaus komplexer Vorgang, der für Laien mit hohen Risiken verbunden ist. Ebenso dürfen Bäume nicht wahllos gefällt werden.

Bäume auf Privatgrundstücken sind auch zum Teil-Genehmigungspflichtig. Ansprechpartner hierfür sind das Ordnungs-, Naturschutz- oder Umweltamt.


Sturmschäden an Bäumen beseitigen

Bäume sind zwar durch ihre Wurzeln im Erdbereich gut verankert, doch immer wieder brechen bei Stürmen Äste ab und können somit große Schäden hervorrufen.

Herabfallenden Äste oder umfallende Bäume sind auch eine große Gefahr für Mensch, Haus, Garten und Auto. Nach einen Sturm sollte grundsätzlich eine Sichtprüfung durch einen Fachmann durchgeführt werden. Aufgrund unserer Qualifikation stehen wir Ihnen für diese Aufgaben gerne zur Verfügung.


Kein Baum fällen ohne Genehmigung

Lassen Sie einen genehmigungspflichtigen Baum ohne Zustimmung der Behörden fällen, drohen hohe Bußgelder. Es sollte also gut durchdacht sein welche Bäume gefällt werden oder nicht.

Wann Sie darüber hinaus Bäume fällen dürfen, regeln bestimmte Vorschriften wie die Baumschutzsatzunggemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes. 

Gerne stehen wir Ihnen für die Umsetzung Ihres Vorhaben zur Verfügung.